Zweites Pflegestärkungsgesetz

Zweites Pflegestärkungsgesetz

Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetz treten zum Jahreswechsel einige Änderungen der Pflegeversicherung in Kraft. Diese gestalten sich teilweise recht kompliziert und unübersichtlich. Bei Fragen beraten wir Sie deshalb gerne individuell. Das Wichtigste haben wir jedoch hier kurz zusammengefasst:

Unter anderem werden die bisherigen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt. Dies bedeutet für die meisten Pflegebedürftigen eine deutliche Besserstellung als bisher (siehe Tabelle unten).

Die Umstellung in die Pflegegerade erfolgt automatisch, es muss dafür kein extra Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Ende des Jahres erhalten alle Pflegebedürftige hierzu ein Informationsschreiben von ihrer Krankenkasse.

Auch die Begutachtungsrichtlinien des MDK , nach denen die Einstufung in einen Pflegegrad vorgenommen werden ändern sich.

Statt den bisherigen „Bereuungs- und Entlastungsleistungen“ von 104,- € bzw. 208,- € gibt es dann für alle Patienten mit einem Pflegegrad monatlich 125,- € „Entlastungsbetrag“. Zu Verwendungsmöglichkeiten dieses Entlastungsbetrags beraten wir Sie ebenfalls gerne.

zweitespflegestaerkungsgesetz_2016