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Gemeinsam gegen das Pflege-Neuordnungsgesetz – Demonstration in Stuttgart

Die geplante Pflegereform sorgt weiterhin für Diskussionen. Unser Dachverband, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), sieht insbesondere für die ambulante Pflege und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen erhebliche Risiken. Deshalb organisiert der Verband eine bundesweite Protesttour durch die Landeshauptstädte.

Auch in Baden-Württemberg wird demonstriert: Am Donnerstag, 12. November 2026, in Stuttgart soll ein gemeinsames Zeichen an Politik und Öffentlichkeit gesetzt werden.

Im Mittelpunkt der Kritik stehen mögliche Einschränkungen bewährter ambulanter Pflegeangebote, die geplante Ausgestaltung des Sozialraumbudgets sowie Veränderungen bei Verhinderungs- und Tagespflege. Der bpa warnt davor, dass dadurch bestehende Versorgungsstrukturen gefährdet werden und wichtige Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wegfallen könnten.

Alle, die sich für eine gute und verlässliche Pflege einsetzen möchten, sind herzlich eingeladen, an der Demonstration teilzunehmen. Das gilt ausdrücklich auch für Pflegebedürftige, Angehörige und sonstige Interessierte. Rollatoren und Rollstühle sind selbstverständlich willkommen.

Die wichtigsten Informationen:

  • Wann: Donnerstag, 12. November 2026
  • Wo: Stuttgart, Innenstadt
  • Beginn: 13:00 Uhr (bitte spätestens um 12:30 Uhr vor Ort sein)
  • Ablauf: Ab 13:00 Uhr Begrüßung und Informationen, anschließend Demonstrationszug durch die Innenstadt (ca. 2 km). Ab etwa 14:00 Uhr findet eine Kundgebung mit Redebeiträgen statt.

Plakate und Trillerpfeifen werden vor Ort bereitgestellt. Bitte an wetterfeste Kleidung und bequemes Schuhwerk denken.

Je mehr Menschen sich beteiligen, desto deutlicher wird das gemeinsame Anliegen: Eine verlässliche ambulante Versorgung muss auch in Zukunft gewährleistet bleiben!

Die Pflegereform darf kein PNOGcchio-Gesetz werden

Die Bundesregierung plant eine „Pflegereform“ (PNOG), welche in der derzeit geplanten Form für uns als Pflegedienst als auch für die Patienten erhebliche Belastungen mit sich bringt.

Keine Ungleichbehandlung bei der Refinanzierung von Gehältern
Die Politik hat gesetzlich dafür gesorgt, dass alle Pflegekräfte auf Tarifniveau bezahlt werden. Jetzt zeigt sie der Hälfte der Branche eine lange Nase und führt im GKV-Bereich eine Ungleichbehandlung tarifungebundener bzw. privater Einrichtungen im Bereich der ambulanten häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und außerklinischen Intensivpflege gegenüber tarifgebundenen Einrichtungen bei der Refinanzierung von Gehältern ein. Das schlägt dem Fass den Boden aus und kommt einer gesetzlich verordneten Wettbewerbsverzerrung gleich. Eine solche Regelung darf in keinem Fall Einfluss in einem zukünftigen PNOG finden. 

Keine Zerschlagung der Beratungsstrukturen
Die Politik hat mit der Pflegeversicherung auch gut ausgebaute Beratungsstrukturen ermöglicht und mit den Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI sowie „45er Schulungen“ pflegender Angehöriger im Bereich des SGB XI viele tausend ambulante Pflegedienste strukturell eingebunden. Sie haben damit einen wichtigen Beitrag zum Verbleib vieler pflegebedürftiger Menschen in ihrem vertrauten Zuhause geleistet. Jetzt zeigt sie den Pflegediensten die lange Nase und will diese etablierten Strukturen zerschlagen, um sie bei Kassen und Kommunen wieder aufzubauen. Verloren gehen dabei Praxiserfahrung und die unmittelbare Nähe zu den Betroffenen. Für die geplante Pflegebegleitung müssen bis zu 20.000 Pflegefachkräfte der direkten Versorgung entzogen werden, was den Fachkräftemangel vergrößert.

Keine Einschränkung von ambulanten Angeboten
Pflegedienste müssen durch gesetzliche Vorgaben ein breites Angebot an Leistungen vorhalten. Nun zeigt ihnen die Politik die lange Nase, indem bewährte ambulante Leistungen und flexible Entlastungsangebote erheblich eingeschränkt werden bzw. von ambulanten Pflegediensten zukünftig nicht mehr erbracht werden dürfen. Leistungen eines neuen Sozialraumbudgets sollen 16.000 Pflegedienste nicht erbringen dürfen und die eigenständige Leistung der Verhinderungspflege wird quasi gestrichen. Die Tagespflege wird geschwächt, weil der Entlastungsbetrag nicht mehr für die Kosten von Unterkunft und Verpflegung eingesetzt werden kann. Das bringt die ambulante Versorgung in unnötige Turbulenzen. 

Keine Ignoranz gegenüber dem Personalmangel
Die größte Belastung für die pflegerische Versorgung ist der Mangel an Personal. Der Gesetzentwurf ignoriert diese Problematik vollständig und schafft zusätzliche Belastungen für die Teams und Arbeitgeber. Kluge Konzepte wie die Kompetenzvermutung, die von allen relevanten Akteuren in der Pflege unterstützt wird und sofort tausende Mitarbeitende als internationale Fachkräfte in die Versorgung bringen würde, werden ignoriert. Das ist fahrlässig angesichts der Herausforderungen, die die demografische Entwicklung in den nächsten Jahren mit sich bringt.